Nur gerade ein paar wenige, verstreute Bestimmungen geben Leitlinien für die Bearbeitung von Daten oder deren interne und externe Weitergabe. Diese ungenügende Regelung ist vor allem seit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung problematisch geworden, denn personenbezogene Daten können eine solche Wissensfülle über einen Bürger vermitteln, dass sie bei missbräuchli­ cher Verwendung zu einer Gefahr für dessen persönliche Entfaltung und für das freiheitliche Gefüge des ganzen Staatswesens werden. Die heutige Situation wird dadurch gemildert, dass verschiedene Bestimmungen mit Verfassungsrang Anhaltspunkte für den Umgang