Dem Inhalt dieser Schreiben ist klar zu entnehmen, dass sich der Rekurrent im Detail bewusst war, um welche Fragen es im Nachund Strafsteuerverfahren ging. Dies insbesondere auch aufgrund des vor­ angegangenen, umfangreichen Veranlagungsverfahrens betreffend die Steuerperiode 1983/84, bei dem sich im wesentlichen die gleichen Fragen stellten. Im Rahmen dieses Veranlagungsverfahrens wurde der Pflichtige immer wieder zur Mitwirkung aufgefordert, und es musste sogar eine Bussenverfügung wegen Widerhandlung ausgefällt werden. Auch im Einsprache- und im vorliegenden Rekursverfahren hatte der Rekurrent aus­ giebig Gelegenheit, sich zu äussern.