Hinzu kommt, dass der Rekurrent um seinen Anspruch wissen musste, welcher ihm 1986 nach 35jähriger Dauer des Arbeitsverhältnisses in Form eines Dienstaltersgeschenkes zustand. Deshalb und aufgrund der Differenz zwischen den Nettolöhnen 1985/86 hätte vom Steuerpflichtigen auf die Ausrichtung des Dienstalters­ geschenkes geschlossen werden können. Wenn dieser Umstand dem Rekurrenten unerkannt blieb, so hat er dies seiner mangelnden Sorgfalt zuzuschreiben. Das gilt umso eher, als auf der Rückseite des vom Kanton Appenzell A.Rh.