B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2074, 2075 wurde nichts dargetan, was auf ein rechtswidriges Zustandekommen des fraglichen Revisionsberichtes schliessen lässt. Einer Verwendung steht damit auch aus diesem Blickwinkel nichts entgegen. StRK 3.11.1989 (Nr.474/477) Anmerkung: Die Steuerrekurskommission hat mit denselben Argumenten auch eine gegen die Veranlagung der direkten Bundessteuer gerichtete Beschwerde abgewiesen (StRK 3.11.1989, Nr. 475/483). 2075