bGS 731.11). Da beide Strassen bereits heute sehr stark befahren sind, können und dürfen sie nicht mit zusätzlichen innerörtlichen Funktionen belastet werden. Für das Quartier 0. ist somit eine eigene, rückwärtige Erschliessung unabdingbar. c) Die Rekurrentin hält aber dafür, dass die Bauten im Planbereich B über Tiefgaragen aus der Überbauung Gutenberg erschlossen werden müssten. Indessen sind Erschliessungsstrassen grundsätzlich über jenes Gebiet zu führen, das damit erfasst wird. Die notwendigen Erschliessungs­ strassen sind zonenkonform und deren Immissionen als Nebenfolge von den Anwohnern zu dulden.