Eine Erschliessungsstrasse ist hinreichend, wenn sie den zonenkon­ formen Verkehr des maximal ausgenützten Einzugsgebietes aufzunehmen vermag. Von der zulässigen Baudichte und dem Zonenzweck ist in einer Kernzone mit einem recht grossen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dies beeinflusst direkt die notwendige Breite und Ausgestaltung der Erschlies­ sungsstrasse. Der Gemeinderat Herisau geht zu Recht davon aus, dass die bestehenden Strassen nicht zur vollen Erschliessung des Quartierplange­ bietes ausreichen.