(...) Mit dieser geschlossenen, mehrstöckigen Bauweise kann die zonenkonforme zentrumsbildende Überbauung optimal verwirklicht werden. Diese dichte Bauweise steht in Übereinstimmung mit dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden und verwirklicht die erwünschte Siedlungsentwicklung (Art. 1 Abs. 1 RPG). Mit den Gestal­ tungsvorschriften des Quartierplanes wird eine städtische Wirkung gegen den Obstmarkt erzielt. Aber auch die Einpassung in das feingliedrige Gefüge des alten Dorfteiles wird mit den Gestaltungsvorschriften - ins­ besondere mit der Höhenabstufung der Baukuben und der Fassaden­ gestaltung - im geforderten Mass erreicht werden.