Diese Bausubstanz sollte, auch von ihrem grossen Erleb­ niswert her, unbedingterhalten bleiben. Die traditionelle Bachstrasse mit dem historischen Brunnen innerhalb sehr alter und siedlungsgeschichtlich wertvoller Bausubstanz bildet ein ortsprägendes Erlebnis. Die tatsäch­ lichen Verhältnisse im Planbereich C unterscheiden sich damit bereits grundlegend von denen entlang der beiden Hauptstrassen. Der Bereich C ist deshalb anders zu behandeln und als wertvolle Gebäudegruppe zu bewahren. Der Vorwurf der Rekurrentin, der Gemeinderat habe mit der