Diese beiden Ziele stehen in einem klaren Konflikt zueinander und werden allein durch das unbestimmte Kriterium des «Wertes» bestehender Bauten abgegrenzt. c) Der Quartierplan setzt mit seiner Idee eines nach Norden hin geschlossenen Obstmarktes voraus, dass die bestehende Bausubstanz entlang der Kasernenstrasse und der Bahnhofstrasse (Plangebiete A und B) nicht den Wert aufweise, dass sie zu schützen wäre. (Was bestätigt wird.) Der Planbereich C um die Bachstrasse herum ist Unbestrittenermassen baulich wertvoll. Diese Bausubstanz sollte, auch von ihrem grossen Erleb­ niswert her, unbedingterhalten bleiben.