zone zugewiesen - also einer mehrstöckigen Mischzone und keiner reinen Wohnzone. 3. Die Sondernutzungsplanung, wie sie mit dem Quartierplan Obstmarkt verwirklicht werden soll, dient in erster Linie dazu, den kommunalen Rahmennutzungsplan auf ein kleinräumiges Gebiet mit besonderem Ge­ staltungsbedarf umzusetzen. Voraussetzung dafür ist einerseits eine Un­ tersuchung dessen, was nach der Grundordnung im betroffenen Gebiet angestrebt wird und zugelassen ist. Anderseits bedarf es dazu einer Siedlungs- und Strukturanalyse (vgl. Vatter, Ganzheitliche Planung, in: DISP103/1990, S. 23f.).