Beanstandet wird im vorliegenden Verfahren, dass der Gemeindehaupt­ mann von H. als Mitglied des Stiftungsrates der X.-Stiftung bei der Be­ schlussfassung im Gemeinderat nicht in den Ausstand getreten sei. Gleich­ zeitig wird der Ausstand des Volkswirtschaftsdirektors beantragt. Sowohl der jeweilige Gemeindehauptmann von H. als auch der jeweilige Volks­ wirtschaftsdirektor gehören gemäss Art. 6 der Statuten der Stiftung von Amtes wegen an. Beide nehmen im Stiftungsrat die öffentlichen Interes­ sen wahr.