Da der Versicherungsnachweis für den Beschwerdeführer nicht beige­ bracht wurde, meldete ihn die Versicherungskontrollstelle der Gemeinde zur Zwangsversicherung an. Die Krankenkasse stellte darauf das Formular «Aufnahmegesuch und Beitrittserklärung» zu, welches jedoch unbeant­ wortet blieb. In der Folge musste der Beschwerdeführer hospitalisiert werden. Nun erst füllte sein Beistand das Beitrittsformular aus und sandte es der Krankenkasse. Diese brachte einen Vorbehalt an und machte gel­ tend, für den Beginn des Versicherungsverhältnisses sei nicht das Datum der Zuweisung, d.h. der 3. April 1987, sondern die Abgabe der Beitritts­ erklärung, also der 31. August 1987 massgebend.