dafür sprechen zumindest, wie bereits erwähnt, praktische Gründe. Aufgehoben werden soii dagegen die absolute Bedeutung, die ihr nach dem jetzigen Wortlaut beigemessen werden muss. Die Zweijah­ resgrenze ist insofern zu relativieren, als es der Beschwerdeführerin bereits vorher offenstehen muss, den durch den Verlust einer Prothese wieder 106 C. Gerichtsentscheide 3158