C. Gerichtsentscheide 3154,3155 zu beanstanden, namentlich nicht in einem Kanton wie Appenzell A.Rh., wo nicht das strikte Legalitätsprinzip herrscht, sondern dieses durch ein gemässigtes Opportunitätsprinzip durchbrochen wird (vgl. Art. 20 StPO sowie ZStrR 1982 287 ff.). StA 27.1.1989 3155 Keine rekursfähige Verfügung ist der Bescheid des Verhöramtes, eine Strafuntersuchung nicht sistieren zu wollen (Art. 204 StPO).