Unter diesen Umständen kann die Frage offen bleiben, ob sie auch im Zusammenhang mit dem angeb­ lichen falschen Zeugnis als Partei gelten könnte. In älteren Entscheiden hat die Staatsanwaltschaft diese Frage verneint (Rekursentscheide der Staatsanwaltschaft vom 11. März 1980 i.S. B., vom 24. November 1980 i.S. D. und vom 16. Februar 1982 i.S. K. und B.). Ob an dieser Praxis fest­ 97