Parteistellung bei Offizialdelikten (Art. 54 StPO). Geschädigteneigenschaft bejaht im Falle von Erpressung, — verneint bei Widerhandlungen gegen das ANAG, — Frage offengelassen bei falschem Zeugnis Kostenvorschuss. Zusammenfassung der Praxis (Art. 145 StPO).