Wie oben ausgeführt, handelt es sich beim Verhalten des Angeklagten verschuldensmässig durchaus um einen Regelfall der Meldepflichtverlet­ zung des Arbeitgebers. Eine Anwendung von Art. 20 Ziff. 1 StPO kann des­ 96 C. Gerichtsentscheide 3152,3153