4. Sind die Kündigungsmodalitäten im Leasingvertrag so vereinbart, dass der Mieter ohne grosse Einbusse nicht kündigen kann, hat der Vertrag nach der Rechtssprechung des Bundesgerichts ebenso wirtschaftlich die Abzahlung des Mietgegenstandes zum Zweck. Das Bundesgericht hat die Regel aufgestellt, dass Abzahlungsrecht anzunehmen sei, wenn eine Kün- 85 C. Gerichtsentscheide 3146