barten Monatsraten von je Fr. 638 - ergibt sich eine Gesamtsumme von Fr. 22 968.-. Diese Summe liegt höher als der im Vertrag angegebene Neu­ wert des Ford Escort. Nach der vollständigen Bezahlung der 36 Raten gehört nach dem Leasingvertrag, anders als beim Abzahlungskaufvertrag, das Fahrzeug nicht dem Leasingnehmer, sondern nach wie vor dem Vermieter. In dieser Tatsache sieht die Gläubigerin den wesentlichen Unterschied zwischen ihrem Leasingvertrag und dem Abzahlungskaufvertrag. Sie führt in der Appellationsschrift denn auch aus, es sei den Parteien durchaus frei­ gestellt, einen Vertrag auf Verschaffung des Eigentums oder lediglich auf Gebrauchsüberlassung abzuschliessen.