Rechtsverweigerungsbeschwerde. Formelle Voraussetzungen: Nach­ trägliche Beschwerdeeingaben sind grundsätzlich unzulässig (Art. 281 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien sind auch dann zu beachten, wenn der angefochtene Entscheid in einem dringlichen oder summarischen Verfahren erging (Art. 76 ZPO).