— innerer Widersprüchlichkeit ( DanielThürer, Das Willkür Art. 4 BV, ZSR 1987, 489 ff. und dort zitierte Bundesgerichtsentschei­ dungen.). Stets geht es dabei um eine qualifizierte, besonders intensive Fehlerhaf­ tigkeit, welche in der Offensichtlichkeit des Mangels zum Ausdruck kommt (Thürer, a.a.O., S. 476 f.). Willkür in der Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn die Tatsachen­ feststellungen im angefochtenen Urteil in einem klaren und offensichtli­ chen Widerspruch zu den abgenommenen Beweisen stehen.