Aus den Erwägungen: In ihrer Beschwerdepraxis zur Willkür hält sich die Justizaufsichtskom­ mission an den Willkürbegriff, wie ihn das Bundesgericht in zahlreichen Entscheiden umschrieben hat (Rechenschaftsbericht des Obergerichtes 1963/64, S.40; 1983/84, S.47).