Das Obergericht beschränkt deshalb die Tragweite des Revisionsgrundes von Art. 274 Abs.1 Z iff.3 ZPO auf die Aktenwidrigkeit im engeren Sinne. OGer 4.4.1989 3143 Rechtsverweigerungsbeschwerde. Zum Beschwerdegrund der Willkür (Art. 280 Abs.1 ZPO). Im Rahmen eines Ehescheidungsprozesses erging eine vorsorgliche Mass­ nahmeverfügung des Kantonsgerichtspräsidenten nach Art. 145 ZGB. Der 79