76 C. Gerichtsentscheide 3140 Aus den Erwägungen: Art. 3 Abs. 1 Bauverordnung erklärt als bewilligungspflichtig die Errich­ tung, den Wiederaufbau, die bauliche Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch einer Baute und Anlage. Während des ganzen Verfahrens war nicht streitig, dass die Liegen­ schaft gekauft wurde, um die einfache Arbeiterbehausung zu einem Appartementhaus umzubauen.