Der Eigentümer eines alten Mehrfamilienhauses, welches in ein Apparte­ menthaus umgebaut werden sollte, setzte ein Bauermittlungsverfahren in Gang. Ohne dass die Behörde Detailfragen prüfte, stellte sie fest, dass das Projekt die zulässige Nutzung bei weitem überschreite. Der Bauherr liess hierauf verschiedene Abbrucharbeiten ausführen. Insbesondere wur­ den Hausinstallationsleitungen, Decken, Feuerwände und Böden heraus­ gerissen. Nachdem auch einer Baueinsteiiungsverfügung keine Foige ge­ leistet worden war, erhob die Baubehörde Strafanzeige. Das Obergericht sprach wegen Ausführung von unbewilligten Bauvorhaben eine Busse von Fr. 2000 - aus.