C. Gerichtsentscheide 3139,3140 zu prüfen und Verhandlungen zu führen, während den Vertrag ein an­ derer Unterzeichnete (vgl. RberTG 1988, Nr. 37). Als Kreditsachbearbeiter mitZeichnungsberechtigung kam dem Angeklagten zweifellos Geschäfts­ führereigenschaft zu. Der Tatbestand verlangt weiter eine Verletzung der Pflicht, für fremdes Vermögen zu sorgen. Diese Pflicht kann sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Nichtabschluss gewinnbringender Geschäfte oder der Ab­ schluss solcher Geschäfte für ein eigenes Kokurrenzunternehmen, statt für den Treugeber, fällt unter Art. 159 StGB (BGE 105IV 313).