C. Gerichtsentscheide 3138 2. Strafrecht 3138 Widerruf. Im Rahmen einer Verurteilung im Zusatz nach Art. 68 Ziff.2 StGB kann der Widerruf einer bedingt aufgeschobenen Strafe, bezüglich der der Erstrichter die Probezeit verlängert hat, im Hinblick auf die neu beurteilten Delikte neuerdings geprüft werden (A rt.41 Ziff.3, 68 Ziff.2 StGB).