24). Bei dieser Lage der Dinge braucht nicht weiter geprüft zu wer­ den, ob das englische Wort «data» bei weiten Kreisen der schweizeri­ schen Bevölkerung zum Grundwortschatz gehört (vgl. BGE 108II489). — Die beteiligten Verkehrskreise werden sodann auch den Bestandteil «tronic» nicht als Phantasiebezeichnung verstehen, sondern als Abkür­ zung für das englische Wort «electronic», überdessen Bedeutung und Rezeption in der deutschen Sprache keine weiteren Worte verloren werden müssen.