Extensive Bewirtschaftung, wie sie der Gesuchsgegner an­ strebt, mag zwar nach der Umstellung weniger arbeitsintensiv sein. Die Umstellungsphase wird indessen anstrengend und recht lang sein. Es ist nicht möglich, dass der Gesuchsgegner als Selbstbewirtschafter dies allein schaffen kann. Jedenfalls hat er im Verlaufe des Verfahrens keinen Beweis erbracht, wie er diese Selbstbewirtschaftung allein bewältigen könnte. c) Der Gesuchsgegner hat keine landwirtschaftliche Ausbildung ge­ nossen. Die praktische Erfahrung als Landwirt fehlt ihm.