Eine publizierte Recht­ sprechung bezüglich des Begriffs der Selbstbewirtschaftung bei der Pacht­ erstreckung existiert - soweit ersichtlich - noch nicht. Der Begriff der Selbstbewirtschaftung im neuen landwirtschaftlichen Pachtrecht kommt aber dem Begriff des Eigenbedarfs bei der Mieterstreckung im Sinne von A rt.2 6 7 c lit.c OR nahe, welcher gemäss A rt.24ter A b s.3 des Bundes­ gesetzes über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes (EGG) bei der Erstreckung von landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen nach dem alten Recht analog anwendbar war. Die Praxis zum Eigenbedarf im Mietrecht kann daher zum Begriff der Eigenbewirtschaftung im neuen LPG sinn­ gemäss herangezogen werden.