Die Klägerin offerierte dem Beklagten die Exklusiv-Werberechte für ein Fussball-Europacupspiel zum Preise von DM 250000.-. Dieser erklärte per Telex Annahme des Angebotes. In der Folge entspann sich eine Mei­ nungsverschiedenheit über die Frage, ob zugestandene Preisreduktions­ faktoren in den Text der vom Käufer zu leistenden Bankgarantie aufzuneh­ men seien. Sechs Tage vor dem Spiel erklärte der Beklagte die Auflösung des Vertrages und Hess die nach seiner Version geleistete Bankgarantie widerrufen. Das Obergericht heisst die Forderungsklage der Verkäuferin gut.