BV ist nur verletzt, wenn die Behörde trotz Erkenntnis eines Mangels schweigt, bis die Frist abgelaufen ist. In concreto konnte die Behörde nicht mehr auf den Mangel aufmerksam machen, weil die Ein­ sprache erst knapp vor Ablauf der Einsprachefrist der Post übergeben wurde (Eröffnung: 6.6.1988/Einsprache: 5.7.1988). 52 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2066