Die Steuerrekurskommission konnte sich aufgrund eines Augenscheins überden Charakter der fraglichen Gegenstände ein eigenes Bild machen. Sie hat festgestellt, dass Bestandteil des Vermächtnisses meist schöne, geschmackvolle Möbel, Bilder, Teppiche etc. bilden, die teils auch einen beachtlichen Wert aufweisen mögen. Der von den Parteien anerkannte Gesamt-Verkehrswert von Fr. 6 8 0 0 0 - erscheint realistisch. Jedenfalls dürfte er bei einer Veräusserung als Ganzes nicht wesentlich überschritten werden. Sie hat sich ferner davon überzeugen lassen, dass diese Gegen­ stände zu Lebzeiten des Erblassers ausschliesslich oder doch weit über­ wiegend dem Wohngebrauch dienten.