Entgegen der Auffassung der Erbteilungs­ kommission haben sie mit Hippen Unterschriften noch keineswegs die Vermächtnissteuerpflichtauf diesem Wert anerkannt. Zwar werden von dieser Liste nicht alle Mobilien erfasst, die sich im Zeitpunkt des Todes von [] im Haus befanden, immerhin aber der Grossteil. 50 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2065, 2066