Damit wird anerkannt, dass sogar Luxusgegen­ stände zum Hausrat gehören können . . . 3. Die Erbteilungskommission hat den Wert der fraglichen Gegenstände auf total Fr. 6 8 0 0 0 - geschätzt. Dies ist vorerst einmal ein Indiz dafür, dass diese Gegenstände nicht aussergewöhnlich wertvoll sein können und kaum der Kapitalanlage dienten. Die Rekurrentinnen haben diese Bewer­ tung unterschriftlich anerkannt. Entgegen der Auffassung der Erbteilungs­ kommission haben sie mit Hippen Unterschriften noch keineswegs die Vermächtnissteuerpflichtauf diesem Wert anerkannt.