1. Streitig ist vorliegendenfalls, ob die fraglichen Gegenstände der Hinter­ lassenschaft zum Hausrat im Sinne des Steuergesetzes zu zählen sind oder nicht. 2. Gemäss Duden, Ausgabe 1983, sind unter Hausrat «alle zu einem Haushalt gehörenden Sachen (z.B. Möbel, Küchengeräte)» zu verstehen. Der Begriff findet sich im ausserrhodischen Steuergesetz auch unter den Bestimmungen betreffend die Vermögenssteuer. Gemäss Art. 44 Abs.1 Ziff. 2 StG sind von der Vermögenssteuer befreit «Fr. 8 0 0 0 0 .- vom Ver­ kehrswert des dem Steuerpflichtigen und seiner Familie zum eigenen Gebrauch dienenden Hausrates».