Heute hat der Rekurrent wieder nur eine dreiwöchige Stellvertretung als Lehrer in [] inne. Diese Umstände weisen klar darauf hin, dass mit dem Verlust der Anstellung bei [] die Erwerbs­ grundlagen wesentlich und tiefgreifend geändert haben. Auf unbe­ stimmte Zeit war und ist er lediglich auf mehr oder weniger kurzfristige Stellvertretungen angewiesen und - wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat - auch auf Tätigkeiten ausserhalb seines angestammten Berufes.