Nach dem Verlust seiner Anstellung als Sonderschullehrer bei der Stadt [] fand er bis heute keine neue, adäquate feste Stelle. Das Anstellungsverhältnis bei der Gemeinde [] war von vornherein als Stellvertretung (für ein halbes Schuljahr) vereinbart. Danach folgte nach einer vierwöchigen Arbeitslosigkeit wiederum nur eine Stellvertretung bei der Gemeinde [] für die Dauer von vier Wochen. Daran schloss eine Tätig­ keit als freier Mitarbeiter auf Stundenlohnbasis bei der [] an, also in einer völlig anderen Berufssparte. Heute hat der Rekurrent wieder nur eine dreiwöchige Stellvertretung als Lehrer in [] inne.