dungsordnung für Lehrer das Stichdatum für Anstellungsverhältnisse und Lohnzahlungen auf den 1. Mai festgelegt. Aufgrund dieser administrativen Regelung endete das Arbeitsverhältnis bei der [] formell erst per 30 April 1986, obwohl der letzte Arbeitstag bereits der 28. März 1986 war. Die Gemeinde [] kennt demgegenüber eine andere administrative Regelung. Als Stichdatum gilt hier für den Beginn des Wintersemesters der 15. Ok­ 46 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2062