Steuerverwaltung kann von einer dauerhaften Veränderung der Veranlagungsgrundlagen erst gesprochen werden, wenn z.B. ein Unterbruch in der Erwerbstätigkeit von mindestens sechs Monaten vorliegt. ... Die Steuerrekurskommission ist der Über­ zeugung, dass in aller Regel die grosszügige Praxis der kantonalen Steuer­ verwaltung, welche für die Vornahme einer Zwischenveranlagung einen mindestens sechsmonatigen Unterbruch in der Erwerbstätigkeit fordert, Bestand haben s o ll.... 3. Der Rekurrent verlor seine Lehrstelle per Ende des Schuljahres 1985/86. Seine nächste Stelle trat er auf Beginn des Wintersemesters 1986/87 bei [] an. Die Gemeinde [] als Arbeitgeberin hat in ihrer Dienst- und Besol­