Es ist vielmehr durchaus möglich, dass ein verurkundeter Preis niedriger ist als der Erlös; ebenso gibt es Fälle, in denen der verurkundete Preis höher ist als der mass­ gebende Erlös. Es leuchtet ohne weiteres ein, dass derjenige, der absicht­ lich einen niedrigeren als den tatsächlich vereinbarten Preis verurkunden lässt und diesen als Erlös anführt, eine Steuerhinterziehung begeht. In einem solchen Fall kann offensichtlich nicht auf den verurkundeten Preis abgestellt werden. Auf der anderen Seite gehört zum Erlös nur der wirklich realisierte Be­ trag und nicht ein potentieller Gewinn. Massgebend ist die Leistung, zu der sich der Erwerber verpflichtet.