Anm erkung. Mit Entscheid Nr. 453 vom 27.1.1989 hat die Steuerrekurskommission im wesentlichen mit denselben Argumenten die in Entscheid Nr.435 wiedergegebenen Bemessungsregeln auch für die Veranlagung der direkten Bundessteuer als rechtens erklärt. 2061 Grundstückgewinnsteuer. Wird ein Grundstück teilweise unentgeltlich übertragen, so ist für die Feststellung des steuerbaren Grundstückgewin­ nes im Sinne von Art. 59 Abs.1 StG vom verurkundeten Kaufpreis der Schenkungsbetrag in Abzug zu bringen.