Es wird im weitern vorgebracht, dass das Haus renovationsbedürftig sei und aus Gründen, die in der Person der einen Miterbin lägen, nicht renoviert werden könne. Auch diese Darstellung bezieht sich auf subjek­ tive Gründe, welche die Zurechnung eines Eigenmietwertes nicht ausschliessen. StRK 26.5.1989 (Nr. 451) Anm erkung. Die Rekurskommission reduzierte, nachdem sie einen neutralen Experten beigezogen hatte, den von der Veranlagungsbehörde der Einschätzung zugrunde gelegten Mietwert und hiess den Rekurs in diesem Nebenpunkt gut. 2059