Diese sind anstelle des Erblassers steuerpflichtig für ihren Anteil am Gesamteinkommen und -vermögen der Erbengemeinschaft. 2. Die Frage, ob Einkommen und Vermögen steuerbar seien, ist somit in der Erbengemeinschaft und nicht in der Person der einzelnen Steuerpflich­ tigen zu beantworten. Fürdie Beurteilung,obfürdie Liegenschaft[] ein Ei­ genmietwert zu berechnen ist, sind rein objektive Momente massgebend. Subjektive Momente, die im Verhalten eines oder mehrerer Erben begrün­ det sind, sind dabei nicht massgebend.