Das bedeutet nichts anderes, als dass das Verhalten der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft als Verhalten der Gemeinschaft selber zu betrachten ist. Würde man der Argumentation der Rekurrenten folgen, so würde dies dazu führen, dass die Besteuerung von Werten unter Umstän­ den allein deshalb entfallen müsste, weil sich die Erben nicht einigen können. Entgegen der Ansicht der Rekurrenten werden zunächst Einkommen und Vermögen der Erbengemeinschaft als solcher ermittelt und nachher den einzelnen Erben nach deren Berechtigung an der Erbengemeinschaft zugerechnet. Diese sind anstelle des Erblassers steuerpflichtig für ihren Anteil am Gesamteinkommen und -vermögen der Erbengemeinschaft.