Anm erkung. Mit den gleichen Argumenten hat die Steuerrekurskommission auch eine gegen die Erfassung von Eigenleistungen mit der direkten Bundessteuer gerichtete Beschwerde gutgeheissen (StRK 8.7.1988, Nr.442). 2057 Gewinnungskosten. Die abzugsfähigen Kosten für die Fahrt zur Arbeit (Art. 25 Abs. 3 StG; Art. 14 Abs.1 StV) bestimmen sich nach der Wegleitung der kantonalen Steuerverwaltung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen (Formular 2a). Ein Vespacar gilt als Motorrad und nicht als Auto.