Diese letztere Bedingung ist im vorliegenden Falle nicht erfüllt. Die steuerrechtliche Praxis sowohl im Bundesrecht als auch im kantonalen Recht lässt aber Eigenleistungen unter bestimmten Vorausset­ zungen unter den Einkommensbegriff fallen. Die steuerrechtlichen Über­ legungen dazu sind im Bundesrecht und im kantonalen Recht praktisch dieselben. 2. Das Bundesgehcht hat in einem neueren Urteil zu Art. 21 Abs. 1 BdBSt (BGE108 lb 228f, E.2) zur Frage der steuerlichen Erfassung von Eigen­ leistungen zusammenfassend ausgeführt: Der Bundessteuerbeschluss liefere - wie die kantonalen Steuergesetze - keine allgemeine Definition des steuerbaren Einkommens der natürlichen Personen.