24 Reglement ist auch das Erstellen neuer Tankanlagen nicht gestattet. Da Wohnhäuser zu den Bauten mit Schmutzwasseranfall gehören, haben diese Vorschriften des Reglementes zur Folge, dass in der Fassungs­ zone und in der engeren Schutzzone die bauzonenkonforme Nutzung des betroffenen Landes untersagt wird. Allein auf der Parzelle des Einspre­ chers müsste auf die Errichtung von sieben (Reihen-)Einfamilienhäuser verzichtet werden. Eine solche Beschränkung der Eigentumsbefugnisse wird durch das Interesse an der Quelle nicht annähernd aufgewogen. RRB 23.8.1989 32