a) Die Quelle dient nicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Auf­ grund der kleinen Schüttungsmenge ist die Trinkwasserversorgung der Gemeinde H. auch nicht an der Aufnahme dieses Quellwassers in das öffentliche Trinkwassernetz interessiert. Das Wasser wird vom Fassungs­ eigentümer nicht als Trinkwasser an einen grösseren Personenkreis abge­ geben; er selbst nutzt es vorwiegend als Brauchwasser. Auch eine künftige Abgabe des Wassers für eine grössere Gruppenversorgung oder für kollek­ tive Haushalte wie Gastwirtschaftsbetriebe, Heime oder Kantinen ist nicht vorgesehen.