Ob beim Einbau einer Küche sowie von Dusche und WC in jedem Fall von der Schaffung einer selbständigen Wohneinheit gesprochen werden kann, muss näher geprüft werden. Dabei ist von Sinn und Zweck der Be­ sitzstandsgarantie auszugehen: Es geht darum zu verhindern, dass die vor­ handene bauliche Substanz entscheidend aufgewertet wird, etwa durch die Möglichkeit, weitere Räume separat zu veräussern oder zu vermieten. Waren die Räume im Dachgeschoss schon seit jeher separat vermietet und genutzt, tritt durch den Einbau der Küche sowie von Dusche und WC keine Änderung der Nutzungsweise und Nutzungsintensität ein; vielmehr würden bestehende Wohnräume einrichtungsmässig modernisiert.